Der Reichshof Elmenhorst

Die Besiedelung des Vestes Recklinghausen und damit auch der Bauerschaft Elmenhorst erfolgte im 1. Jahrhundert n. Chr. durch die Brukterer. Um 700 n. Chr. eroberten die Sachsen das Vest Recklinghausen und brachen von hieraus in das westlich angrenzende Frankenland vor, um ihre Herrschaft auch dort aufzurichten und die Franken sich dienstbar zu machen. So kam es zu langen blutigen Kriegen zwischen Franken und Sachsen. 772 n. Chr. beschloss der Frankenkönig Karl der Große, die unruhigen Nachbarn zu unterwerfen und das Land bis zur Weser seinem Reiche einzuverleiben. Erst in jahrzehntelangen grausamen Kämpfen hatte er dieses Ziel erreicht. Karl der Große rückte auf drei Wegen gegen die Sachsen vor, und zwar zunächst die Lippe aufwärts, dann auf dem Hellwege von Duisburg nach Höxter und drittens die Ruhr aufwärts über Brilon ins Tal der Diemel bis Herstelle an der Weser. Durch Elmenhorst ging eine bedeutende Heerstraße, Lippestraße genannt, auf der Strecke Dorsten Recklinghausen - Waltrop - Elmenhorst - Lünen. Diese Straße hatte eine besondere Bedeutung, da früher die Lippe nur bis zum Haus Dahl schiffbar war. Zudem führte eine alte Heer und Reichsstraße aus dem Lennetal über Westhofen in Dortmund zur Lippe, deren Endpunkt Elmenhorst war, wo sie auf die Lippestraße stieß. Diese Straße verlief zwischen dem Ophoff und dem Hof Elmenhorst. An diesen Aufmarschstraßen legte Karl der Große feste Plätze (Curtes) an, in denen fränkische Krieger Unterkunft fanden, um von hier aus das Umland zu beherrschen. Die Reichshöfe mußten diesen und den durchziehenden Truppen Lagerraum und Vorräte zur Verfügung stellen. Diese Höfe wurden zur Zeit Karls des Großen Königshöfe genannt, später weil sie dem Reich gehörten, Reichshöfe.

 

Der Reichs- bzw. Königshof Elmenhorst war keine geschlossene Siedlung. Die Höfe lagen in verschiedenen Entfernungen voneinander über das Land zerstreut. Es herrschte die Dreifelderwirtschaft, indem das Ackerland im ersten Jahre mit Roggen (Winterfrucht) und im zweiten mit Gerste (Sommerfrucht) bestellt wurde und im dritten Jahre brach lag. Während zu dieser Zeit zur Bauerschaft Elmenhorst ca. 10 Bauernhöfe gehörten, gehörten zum Reichshof Elmenhorst 5 Bauernhöfe, und zwar waren diese Bergmann, Beckmann, Ophoff (ehemals Schülken, jetzt "Das Leben"), Jeibmann (jetzt Leo Witte) und Elmenhorst. Diese fünf Höfe hatten das Recht ihr Vieh in das Schwieringhauser Bruch, die Zollheide, das Ried, die Ortheide, die Sennheide, Lake, Berstenheide, Baukeloer Heide, Königheide, Alte Herrentei zu treiben und konnten einige andere Gründe und Waldungen von den Bauerschaften Schwieringhausen, Groppenbruch, Tockhausen, Brambauer und Elmenhorst gemeinsam nutzen. Um die Bauernschaft und als Grenze zur Grafschaft Dortmund wurde eine Landwehr gezogen. Diese Landwehr lief um die Bauerschaft Elmenhorst, die durch einen Schlagbaum, Hemers Heck genannt, gesperrt wurde. Ebenso hing an der Lücke wo der Weg aus dem Gericht Recklinghausen in die Grafschaft Dortmund führte ein Schlagbaum an dem noch heute der Flurname Am Heck und der Kottenheck (jetzt Dörlemann) erinnert. Der Reichshof Elmenhorst bzw. die zum Reichshof gehörenden Güter hatten bis 1298 wechselnde Besitzer und gingen am 28. August 1298 an der Erzbischof Wigbold von Köln. Die Abgaben gingen an die landesherrliche Rentei in Hörde und bestanden aus Lebensmitteln und Naturalien. Kriegsdienste mussten von den Reichshöfen nie erbracht werden. Der Haupthof der Reichshöfe Elmenhorst, deren Zahl, abgesehen von den Kotten, später mehr als dreißig betrug, lag in der Bauernschaft Elmenhorst und hieß der Obhof (Ophoff), d. h. Oberhof. Der Besitzer, in der Regel Hofesrichter, auch Amtmann oder Reichsschulze genannt, stand an der Spitze der Hofgenossenschaft. Diese kam an bestimmten Tagen auf dem Obhofe zusammen, um nach der Überlieferung vor dem Einfahrtstor der Scheune das Hofesgericht zu halten. Der Hofesrichter leitete die Versammlung, ihm zur Seite stand der Hofesfrone als Gerichtsdiener. Die Überlieferung sagt, dass Halbbauer Markmann (heute Hof Wulhorst) über Generationen der Hofesschreiber war.

 

Im Jahre 1611 gehörten folgende Höfe zum Reichshof Elmenhorst: In der Bauerschaft Elmenhorst: Levermann (heute Graé) Remmelmann (Lunemann), Elmenhorst, Sadelhof Ophof (früher Schülken, heute "Das Leben"), Bergmann, Beckman Kötter: Bleck, Köster, Diebecker 1, Diebecker 11 und Markmann (heute Wulhorst) 

 

Am 18. Mai 1549 bescheinigte der Rat der Stadt Dortmund dem Hofesrichter Lindendholt, dass nach alten Büchern und Registern der Hof zu Elmenhorst ein freier Reichshof wäre, die Leute, geboren und gehörig in diesen Reichshof, wären freie Reichsleute, so daß man sie mit Erbteilung oder sonst nicht beschweren oder belästigen dürfte. Infolgedessen wurde die Leibzucht und der Brautschatz bzw. die Abfindung der Geschwister nicht durch den Gutsherrn, sondern durch den Hofesrichter mit Zuziehung zweier Hofesleute, des Hofesschreiber und des Fronen bestimmt. Die Reichsleute oder Königsbauern waren auch nicht an die Scholle gebunden (konnten sich im Reich frei bewegen), sondern genossen Freizügigkeit. Desgleichen bedurften sie zur Eheschließung nicht der Genehmigung des Gutsherrn, brauchten keinen Freibrief und durften den Beruf ergreifen, der ihnen zusagte. Sie waren also "freie Reichsleute", ihr Besitz am Hofe war Erbpacht oder freie Erbleihe, so dass der jüngste Sohn den Hof übernahm, ohne die Zustimmung des Gutsherrn durch ein Gewinngeld erkaufen zu müssen. Die Elmenhorster Königsbauern erfreuten sich somit einer Freiheit, die der übrigen bäuerlichen Bevölkerung in Westfalen erst nach 1800 infolge der Bauernbefreiung zuteil wurde.

 

Aus der Bauerschaft Holthausen: Lindingholt | Aus der Bauerschaft Lippe: Göer, Reinermann, Große und Kleine Benthaus, Behmer mit der Welpe, Grafenkamp, Isbrock, Heeremann und 4 Kötter | Aus der Bauerschaft Brockenscheid: Heilermann und Jeibmann in den Böcken (heute Leo Witte) | In der Bauerschaft Oberwiese: Hülsmann | Außerdem noch Kindermann in Hagem, Gemeinde Datteln. Diese Höfe bildeten um 1600 den Reichshof Elmenhorst.

 

Außer dem König bzw. dem Reich hatte niemand das Recht, die Leute des Reichshofes zu Elmenhorst zu besteuern oder willkürlichen Hand- und Spanndiensten abzuverlangen, weil sie unmittelbar unter dem Reiche standen und der Pfandinhaber verpflichtet war, sie gegen solche Belästigungen zu verteidigen. Der Hofesverband der Reichshöfe Elmenhorst wurde erst im 19. Jahrhundert aufgelöst. Durch die Einflüsse der Revolution des Jahres 1848, die durch das Ablösungsgesetz vom 2. März 1850 zustande kam, das die Ablösung der Dienste und Abgaben einleitete und zu Ende führte. So wurde die Geldrente, die auf dem Hofe Overthun lastete, am 2. Dezember 1858 mit 323 Talern und die Naturalrente am 16. November 1872 mit 2347 Talern eingelöst. Auf diese Weise gewannen die Grundbesitzer in der Bauerschaft Elmenhorst ein freies Eigentum, über das sie nach Willkür verfügen konnten, da sie durch das gutsherrliche Obereigentum nicht mehr gebunden waren, aber trotzdem wurde das Anerbengesetz, d. h. der Übergang des Hofes an einen Erben von der bäuerlichen Bevölkerung bis in die Gegenwart beibehalten, so dass hinsichtlich der Verteilung des Grundbesitzes die alten Verhältnisse fast unverändert sich erhalten haben.